Der Beleuchtungstrupp
Der Beleuchtungstrupp verfügt eine breite Palette von Beleuchtungsmitteln. Damit lassen sich insbesondere bei größeren Schadensereignissen Strecken von ca. 150 x 20 m oder horizontale/vertikale Flächen von ca. 35 x 35 m mit gerichtetem oder blendfreiem Licht ausleuchten.
Über Energieverteiler- und Kabelsätze können großräumige Beleuchtungssysteme, auch unter Einbindung verschiedener Stromerzeugeraggregate, errichtet werden. Viele Feuerwehren fordern bei nächtlichen Einsätzen diese Fachgruppe an; auch werden z. B. größere Kontrollstellen von Zoll- und Polizeibehörden ausgeleuchtet.
(Quelle: THW.de)
Aufgaben der 2. Bergungsgruppe
- Großräumiges, horizontales und vertikales Ausleuchten von Einsatzstellen (Flächen und Strecken) zur Sicherstellung der Rettungs- und Bergungsarbeiten und sonstigen Hilfsmaßnahmen
- Ausleuchten von Arbeits-, Baustellen und Lagerflächen (z.B. für Brückenbau, Instandsetzung, Räumen, Wasserdienst u.a.m.)
- Ausleuchten von Bereitstellungs-, Sammelräumen und Plätzen
- Ausleuchten von Einsatzorten im Rahmen der Amtshilfe (BPol, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Zoll u. a.)
Personal
Funktion | Zusatzfunktion | Anzahl in der Einheit |
---|---|---|
Truppführer/in (TrFü) | 1 | |
Fachhelfer/in (He) | 2x Maschinist Stromerzeuger | 4 |
Gesamt | 5 |